Anerkennung

Anerkennung Medizinischer Masseur

Schweizerisches Rotes Kreuz

 

Der Titel Medizinischer Masseur mit Fähigkeitsausweis gilt seit dem 01.01.2004 als eidgenössisch. Seit dem 1. August 1999 ist dieser neue Beruf gesamtschweizerisch anerkannt. Nach dem heutigen Stand der Dinge fällt die Massage – wenn sie durch einen Med. Masseur FA ausgeführt wird – in den Bereich der Zusatzversicherung der Krankenkassen.

 

Die Ausbildung zum Medizinischen Masseur FA ist eine zweijährige Vollzeitausbildung. Zum Ausbildungs-inhalt gehören u.a. die Grundlagen der Medizin (Anatomie, Physiologie, Pathologie) und Gesundheits-förderung. Gelernt werden die verschiedensten Fertigkeiten, zum Beispiel: Untersuchungstechniken, manuelle Lymphdrainage, klassische Massage, Bindegewebsmassage, Fussreflexzonen-Massage, Wickel und Auflagen, Elektrotherapie und Ultraschall.


Bitte erkundigen Sie sich dennoch vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, ob die Behandlungskosten übernommen werden.